Die Abrechnung der Therapiestunden erfolgt, bei vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse, in der Regel nach dem Kostenerstattungsverfahren. Die Höhe des Therapiestundenbetrags beläuft sich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Der Therapieumfang richtet sich nach der Anzahl der genehmigten Stunden. Mit Kindern und Jugendlichen liegen meinerseits, übrigens auch als Ergotherapeut mit langjähriger eigener Praxis, umfassende Erfahrungen (inklusiv mit Behinderten) vor. Inwieweit bezüglich dem Kinder- und Jugendbereich auch eine Unterstützung seitens der Stadt Bad Orb möglich ist, bin ich mit dem Bürgermeister im Gespräch.

